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Außergewöhnliche Belastung: Kosten der Unterbringung im Einbettzimmer eines Spitals zwangsläufig?

SteuerrechtMag. Bernhard Renner**Der Dank des Autors gilt Frau Mag. Melanie Kittl, Mitarbeiterin des Finanzamts Linz und Verfasserin eines einschlägigen Beitrags zu diesem Thema, der in Heft 4 des BFGjournals 2016, 126 ff, erschienen ist, für die fachliche Diskussion.RdW 2016/275RdW 2016, 357 Heft 5 v. 17.5.2016

Der VwGH hat es als möglich erachtet, dass ein hohes Ausmaß an Pflegebedürftigkeit bei einem Spitalsaufenthalt die Unterbringung in einem Einzelzimmer erforderlich macht. Die diesbezüglichen Mehraufwendungen wären dann, weil zwangsläufig erwachsen, eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988.11VwGH 11. 2. 2016, 2013/13/0064.

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