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Journalistische Sorgfalt - Bericht über abgelaufene Lebensmittel

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/203RdW 2016, 270 Heft 4 v. 18.4.2016

MedienG: § 6

ABGB: § 1330

Im Fall einer üblen Nachrede ist ein Entschädigungsanspruch gegen den Medieninhaber ausgeschlossen, wenn ein überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung bestanden hat und auch bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt hinreichende Gründe vorgelegen sind, die Behauptung für wahr zu halten (§ 6 Abs 2 Z 2 lit b MedienG). Dieser auf die üble Nachrede eingeschränkte Rechtfertigungsgrund ist auf alle Tatbestände des § 1330 ABGB auszudehnen.

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