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VwGH: Verlustvortrag kraft Rechtskraft

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/162RdW 2016, 210 Heft 3 v. 23.3.2016

Steht das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene (negative) Betriebsergebnis im Widerspruch zu dem im Feststellungsbescheid nach § 188 BAO ausgewiesenen Gewinnanteil des Steuerpflichtigen, ist zu klären, welche dieser Größen für den allfälligen Verlustvortrag nach § 18 Abs 6 EStG verbindlich ist. Dabei ergibt sich: Auch wenn in Wahrheit ein Verlust gar nicht entstanden ist, begründet der Ausweis eines Verlusts im rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid das Recht auf Verlustvortrag. - VwGH 26. 11. 2015, 2012/15/0038.

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