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Aufrechnung nach Abschluss eines Sanierungsplans

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek und Barbara TumaRdW 2016/145RdW 2016, 190 Heft 3 v. 23.3.2016

IO: § 19

Macht der Insolvenzgläubiger keinen Gebrauch von der gesetzlichen Möglichkeit, während des Insolvenzverfahrens gem § 19 Abs 1 IO aufzurechnen, kann er nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens regelmäßig nur mehr mit der Sanierungsplanquote seiner Forderung aufrechnen.

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