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D&O-Versicherung: "Serienschadenklausel"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/140RdW 2016, 187 Heft 3 v. 23.3.2016

ABGB: §§ 914 f

OLA 2008: Art 8

Die vorliegenden Versicherungsbedingungen für "Directors & Officers-Versicherungsverträge" (OLA 2008) sehen zwei Versicherungsfälle vor, und zwar den "Haftpflicht-Versicherungsfall" (Art 1.1.1 OLA 2008) und den "Verfahrensrechtsschutz-Versicherungsfall" (Art 1.1.2 OLA 2008). Der Haftpflicht-Versicherungsfall tritt danach mit der ersten schriftlichen Anspruchserhebung ein ("Claims-made-Prinzip"), während der Verfahrensrechtsschutz-Versicherungsfall an die erstmalige Verfahrenseinleitung gegen den Versicherten anknüpft. Liegt aber mehreren Versicherungsfällen dieselbe Pflichtverletzung zugrunde, gelten sie nach der "Serienschadenklausel" des Art 8.4 OLA 2008

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