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Teilweiser Verfall einer Marke

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/138RdW 2016, 186 Heft 3 v. 23.3.2016

MarkSchG: § 33b

RL 2008/95/EG : Art 12

Die Begründung einer bloßen Verfahrensunterbrech­ung zur Vorlage an den EuGH entfaltet keine Bindungswirkung.

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