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Aufzugskosten wegen Behinderung noch immer strittig?

SteuerrechtMag. Bernhard Renner**Der Autor ist Vater einer gehbehinderten, auf den Rollstuhl angewiesenen Tochter. Sein Dank gilt Frau Mag. Melanie Kittl, Mitarbeiterin eines oberösterreichischen Finanzamts, für die fachliche Diskussion und ihr Korrekturlesen.RdW 2016/101RdW 2016, 135 Heft 2 v. 18.2.2016

Der wegen einer Behinderung (Benützung eines Rollstuhles) erforderliche Einbau eines Aufzuges in ein einstöckiges Wohnhaus ist eine außergewöhnliche Belastung, da das Haus dadurch keine Werterhöhung erfährt.11BFG 22. 12. 2015, RV/7104281/2014, Revision unzulässig. Angesichts eindeutiger Judikatur, Literatur und selbst Verwaltungspraxis erscheint die gegenteilige, rigide Vorgangsweise mancher Finanzämter nicht nachvollziehbar.

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