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Speichern von Unternehmensdaten für eigene Zwecke - Entlassung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2016/32RdW 2016, 42 Heft 1 v. 22.1.2016

AngG: § 27 Z 1

Bei der Überprüfung, ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG vorliegt, werden im Allgemeinen an Angestellte in leitender Stellung (hier: GmbH-Geschäftsführer) strengere Anforderungen gestellt, weil dem AG aus ihrem allfälligen Fehlverhalten typischerweise auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen können.

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