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Stiftungszusatzurkunde: Prüfung von Änderungen vor Eintragung im Firmenbuch

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/26RdW 2016, 28 Heft 1 v. 22.1.2016

PSG: §§ 10, 13, 33

RpflG: § 22

1. Auch die Firmenbucheintragung von Änderungen der Stiftungszusatzurkunde wirkt konstitutiv. § 33 Abs 3 Satz 2 PSG unterscheidet nicht zwischen Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde.

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