vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH zur Wiederaufnahme

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/636RdW 2016, 857 Heft 12 v. 20.12.2016

Bei der beantragten Wiederaufnahme ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Umstände, die dem Antragsteller schon im abgeschlossenen Verfahren bekannt waren, reichen daher nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte