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VfGH: Ausschluss des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/585RdW 2016, 805 Heft 12 v. 20.12.2016

Bei der Gestaltung des Mietrechts hat der Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum, in dem er wohnungs-, sozial- und stadtentwicklungspolitische Interessen berücksichtigen kann.

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