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VwGH zur Kommunalsteuer nach dem DBA-Deutschland

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2016/581RdW 2016, 799 Heft 11 v. 17.11.2016

Ob für Dienstnehmer einer in Österreich gelegenen festen Einrichtung eines in Deutschland ansässigen Unternehmens Kommunalsteuer anfällt, richtet sich noch immer nach der Betriebsstättendefinition des (alten) DBA-Deutschland 1954. - VwGH 15. 9. 2016, 2013/15/0219.

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