Das BMF hat den im Jahr 2017 bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzenden Prozentsatz veröffentlicht. Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2017 (unverändert) 1 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 1 % anzusetzen. BMF 2. 11. 2016, BMF-010222/0066-VI/7/2016.