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Nachträgliche Vinkulierung von Geschäftsanteilen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/490RdW 2015, 561 Heft 9 v. 16.9.2015

SpaltG: § 10

GmbHG: § 99

Im Hinblick auf die seit der Entscheidung 5 Ob 103/65 erfolgte Gesetzesänderung durch das EU-GesRÄG 1996, die mit dieser Änderung deutlich hervorgekommene gesetzgeberische Wertung und die seitdem praktisch einhellige Meinung in der Literatur hält der OGH an der bereits in den Entscheidungen 1 Ob 38/67 und 6 Ob 31/94 vertretenen Auffassung fest, wonach sowohl nachträgliche Vinkulierungen von Geschäftsanteilen als auch deren Verschärfung der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfen.

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