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Vertrauensunwürdigkeit iSd HVertrG 1993

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/484RdW 2015, 557 Heft 9 v. 16.9.2015

HVertrG 1993: §§ 22, 24

ABGB: § 1298

Ein angemessener Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht nach § 24 Abs 3 HVertrG 1993 (ua) dann nicht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis wegen eines schuldhaften, einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG 1993 darstellenden Verhaltens (hier: Vertrauensunwürdigkeit) des Handelsvertreters gekündigt oder vorzeitig aufgelöst hat.

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