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EuGH: Arbeitskräfteüberlassung aus Ungarn nach Österreich

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Bettina SabaraRdW 2015/446RdW 2015, 501 Heft 8 v. 18.8.2015

RL 96/71/EG : Art 1 Abs 3 Buchst c

Anhang X der Beitrittsakte von 2003: Kap 1 Nr 2 und Nr 13

Die Republik Österreich war nach der Beitrittsakte von 2003 berechtigt, die Arbeitskräfteüberlassung betr ungarische AN in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, auch wenn diese Überlassung keinen empfindlichen Sektor iSv Kap 1 Nr 13 des Anhangs X der Beitrittsakte betreffen sollte.

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