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Anlegerschaden: Haftung für spätere Nachkäufe des Anlegers?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/433RdW 2015, 482 Heft 8 v. 18.8.2015

ABGB: §§ 1295, 1299

Im vorliegenden Fall wurde dem Anleger nicht bloß zu einem einmaligen Investment geraten, sondern darüber hinaus die (uneingeschränkte) Empfehlung erteilt, auch in den nächsten Jahren anlässlich von Kapitalerhöhungen die günstige Chance zum Erwerb weiterer derartiger (angeblich risikoloser) Wertpapiere zu nutzen. Ein etwaiger

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