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VwGH: Grenzen der Flexibilität einer Rahmenvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler/RA Dr. Dagmar MalinRdW 2015/399RdW 2015, 436 Heft 7 v. 17.7.2015

BVergG: § 152 Abs 1

VwGH 18. 3. 2015, 2012/04/0070

Der VwGH stellte kürzlich anlässlich angefochtener Impfstoffabrufe eines Sozialversicherungsträgers aus einer bestehenden Arzneimittel-Rahmenvereinbarung klar, dass die Vornahme "substanzielle[r] Änderungen" und damit die Grenze der Zulässigkeit von Änderungen der Leistungsbedingungen einer Rahmenvereinbarung dann erreicht sei, wenn die "Änderungen des Leistungsgegenstandes [...] wesentlich andere Angebote (für den Abschluss der Rahmenvereinbarung) oder einen stark veränderten Bewerber- oder Bieterkreis (für den Abschluss der Rahmenvereinbarung) zur Folge gehabt hätten."

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