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EuGH: Arbeitskräfteüberlassung aus Ungarn nach Österreich

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/367RdW 2015, 402 Heft 7 v. 17.7.2015

Zu einem ungarischen Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH ausgesprochen, dass die Republik Österreich nach der EU-Beitrittsakte von 2003 berechtigt war, die Arbeitskräfteüberlassung betr ungarische AN in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, auch wenn diese Überlassung keinen empfindlichen Sektor iSv Kapitel 1 Nr 13 des Anhangs X der Beitrittsakte betreffen sollte. EuGH 18. 6. 2015, C-586/13 , Martin Meat.

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