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Zahlungsplan: Restschuldbefreiung trotz strafbarer Handlung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/334RdW 2015, 371 Heft 6 v. 16.6.2015

IO: § 215

Gem § 215 Z 1 KO/IO werden Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder einer vorsätzlichen strafgesetzwidrigen Unterlassung von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht berührt. Die im § 215 Z 1 KO angeordnete Ausnahme von der Wirkung der Restschuldbefreiung beschränkt sich auf das Abschöpfungsverfahren, die Wirkung des rechtskräftig

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