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Werkvertrag und Unternehmensübergang

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/322RdW 2015, 362 Heft 6 v. 16.6.2015

ABGB: §§ 1151, 1170, 1392

UGB: §§ 38, 344

Zusatzleistungen, die gesondert zu honorieren sind, aber auf Basis oder zumindest im Rahmen des ursprünglichen Werkvertrags erbracht werden, sind nicht selbstständige Teilleistungen oder selbstständige (besser: eigenständige) Werkverträge, sondern Teil der ursprünglichen einheitlichen Gesamtleistung (hier: Architektenwerkvertrag - gesondert zu vergütende Überwachung von Gewährleistungsarbeiten nach Fertigstellung des Bauwerks).

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