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Schadenersatz wegen Kartellverstößen: Auswirkungen der EU-Richtlinie 2014/104

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Clemens KriechbaumerRdW 2015/315RdW 2015, 353 Heft 6 v. 16.6.2015

Am 25. 12. 2014 ist die am 5. 12. 2014 im ABl der Europäischen Union veröffentlichte EU-Richtlinie über Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen das Kartellrecht11 Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 11. 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, im Folgenden kurz Richtlinie oder RL. in Kraft getreten. Die Richtlinie soll es den Bürgern und Unternehmen der Mitgliedstaaten erleichtern, Ersatz für einen Schaden zu erhalten, der ihnen aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen kartellrechtliche Bestimmungen entstanden ist. Die Richtlinie ist der vorläufige Schlusspunkt einer langjährigen Entwicklung, die durch die Europäische Kommission bereits im Jahr 2005 mit dem sog "Grünbuch"22 Kommission, Grünbuch, Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts, KOM (2005) 627 final, 19. 12. 2005. begonnen hat. In den letzten Jahren, insb seit dem Jahr 2011, häuften sich Entscheidungen sowohl des EuGH als auch der nationalen Höchstgerichte zu dem Themenkreis "private enforcement". Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung dieses Rechtsgebietes und der doch einigermaßen großen Unterschiede zwischen den diesbezüglichen nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit wurde nunmehr eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Im Folgenden sollen die Ziele, die wesentlichsten Bestimmungen und die Auswirkungen auf das österreichische Recht dargestellt werden.

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