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VwGH: Vorsteuerabzug trotz Vollpauschalierung

SteuerrechtRdW 2015/304RdW 2015, 332 Heft 5 v. 20.5.2015

Der Einzelunternehmer, der einkommensteuerlich einerseits einen Weinbaubetrieb und andererseits einen gewerblichen Heurigenbetrieb führt, hat umsatzsteuerlich ein einheitliches Unternehmen. Wenn er umsatzsteuerlich für den Bereich des Weinbaubetriebes die landwirtschaftliche Vollpauschalierung nach § 22 UStG 1994 in Anspruch nimmt, hat er dennoch Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus der Herstellung jener Menge an Wein, die letztlich in seinem normal umsatzsteuerpflichtigen Heurigenbetrieb verkauft wird. - VwGH 25. 2. 2015, 2010/13/0189.

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