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Beratung mit BR vor Zustimmung zu einvernehmlicher Auflösung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/286RdW 2015, 312 Heft 5 v. 20.5.2015

ArbVG: § 104a

Verlangt der AN vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebsinhaber nachweislich, sich mit dem BR zu beraten, so kann innerhalb von zwei Arbeitstagen nach

Seite 312


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