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EuGH: Insider-Information - Einstufung als "präzise Information"

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/270RdW 2015, 297 Heft 5 v. 20.5.2015

RL 2003/6/EG : Art 1

RL 2003/124/EG : Art 1

Die RL 2003/6/EG 11RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch). verbietet Insider-Geschäfte und verpflichtet die Emittenten von Finanzinstrumenten, jede sie unmittelbar betreffende Insider-Information so bald wie möglich öffentlich bekannt zu machen, dh jede präzise Information, die geeignet ist, den Kurs der betreffenden Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. In der RL 2003/124/EG 22RL 2003/124/EG der Kommission vom 22. 12. 2003 zur Durchführung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation. wird hinzugefügt, dass eine Information dann als präzise anzusehen ist, wenn sie als Grundlage für die Beurteilung dienen kann, ob die Kurse der betreffenden Finanzinstrumente durch die Umstände oder das Ereignis, auf die oder das sie sich bezieht, beeinflusst werden können.

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