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Grundstücke und Vorsorgemethoden nach dem 2. AbgÄG 2014

SteuerrechtMag. Alexander HofmannRdW 2015/237RdW 2015, 255 Heft 4 v. 17.4.2015

Mit dem 2. AbgÄG 2014112. AbgÄG 2014 BGBl 2014/105. hat der Gesetzgeber für den Zusammenschluss sowie die Realteilung die Behandlung von Grundstücken gesetzlich erstmals gesondert geregelt und damit versucht, ein in sich geschlossenes System zu schaffen.22Vgl Titz/Wild, Grundstücksübertragungen im Rahmen von Umgründungen im Lichte des 2. AbgÄG 2014, RdW 2014, 745 (752). Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Vorsorgemethoden des Art IV und V UmgrStG haben und ob tatsächlich alle möglichen Sachverhalte gesetzlich geregelt wurden.

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