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Inhaltliche Reichweite des neuen "Lohndumping-" bzw Unterzahlungsverbots

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Franz Schrank , GrazRdW 2015/224RdW 2015, 239 Heft 4 v. 17.4.2015

Das mit 1. 5. 2011 eingeführte, inhaltlich auf die kollektivvertraglichen Grundlöhne eingeschränkte, mit (daher) hohen Verwaltungsstrafen sanktionierte Lohndumpingverbot des § 7i AVRAG wurde durch das ASRÄG 2014, BGBl I 2014/95, auf jegliches "nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt" - also im Grunde auf alle auch sonstigen Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge - ausgeweitet.

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