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EuGH: Privatkopievergütung für Mobiltelefone?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/216RdW 2015, 232 Heft 4 v. 17.4.2015

RL 2001/29/EG : Art 5

Nach Ansicht des EuGH ist es nicht ausgeschlossen, für Mobiltelefone eine Privatkopievergütung einzuheben:

Danach ist eine nationale Regelung zulässig, die für multifunktionale Träger, wie bspw Speicherkarten von Mobiltelefonen, einen gerechten Ausgleich für die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch unabhängig davon vorsieht, ob die primäre Funktion dieser Träger die Anfertigung von Kopien zum privaten Gebrauch ist. Voraussetzung ist jedoch, dass eine der Funktionen dieser Träger - selbst wenn sie sekundärer Natur ist - es ihren Besitzern erlaubt, sie zu diesem Zweck zu nutzen. Allerdings können die Frage, ob

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