vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sanierungsplan: Schriftliche Mahnung bei Verzug des Schuldners

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/113RdW 2015, 106 Heft 2 v. 19.2.2015

ABGB: § 886

IO: § 156a

Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan gewährt, werden gem § 156a Abs 1 IO (bis zum Inkrafttreten des IRÄG 2010 BGBl I 2010/29: § 156 Abs 4 Satz 1 KO) für diejenigen Gläubiger hinfällig, denen gegenüber der Schuldner mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug gerät. Nach § 156a Abs 2 IO ist ein solcher Verzug erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen Mahnung nicht gezahlt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte