Die GesbR-Bestimmungen sind eine subsidiäre Rechtsquelle des GmbH-Rechts. Der Beitrag nimmt die GesbR-Reform (BGBl I 2014/83) zum Anlass, die subsidiäre Anwendbarkeit der GesbR-Bestimmungen im GmbH-Recht näher zu beleuchten. Er geht auch auf Neuerungen ein, die sich für das GmbH-Recht ergeben.