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Rechtsschutzversicherung: Keine abgesonderte Befriedigung des Prozessgegners

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/37RdW 2015, 31 Heft 1 v. 26.1.2015

VersVG: §§ 157, 158j

Wurde über das Vermögen des Versicherungsnehmers der Konkurs (nunmehr: ein Insolvenzverfahren) eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs gem § 157 VersVG abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers verlangen.

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