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VwGH: Einkünftezurechnung bei Fruchtgenuss an vermieteter Liegenschaft

SteuerrechtRdW 2015/689RdW 2015, 802 Heft 12 v. 17.12.2015

Hat der Grundstückseigentümer im eigenen Namen den Mietvertrag mit einem Mieter geschlossen, können die Vermietungseinkünfte nur dann den Fruchtgenussberechtigten zugerechnet werden, wenn sie in den Mietvertrag eingetreten sind und zudem am Markt Eigeninitiative entwickelt haben. - VwGH 22. 10. 2015, 2012/15/0146.

Der Beschwerdeführer (Bf) ist Eigentümer einer Liegenschaft.

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