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"Compliance" als gesellschaftsrechtliche Organpflicht?

WirtschaftsrechtProf. Dr. Walter G. Paefgen/RA Dr. Elke Napokoj, LL.M.RdW 2015/657RdW 2015, 769 Heft 12 v. 17.12.2015

Bislang fehlt es noch weitgehend an einer dogmatischen Einordnung der mit dem modernistisch anglophilen Stichwort "Compliance" angesprochenen Organpflichten von Vorstandsmitgliedern, GmbH-Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern in das österreichische System der gesellschaftsrechtlichen Organverantwortung und -haftung. Auf der Grundlage eines Vergleichs mit dem deutschen Recht kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass sowohl hinsichtlich des "Ob" als auch des "Wie" der Einleitung von "Compliance"-Maßnahmen die Business Judgment Rule anzuwenden ist.

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