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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2016

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/653RdW 2015, 754 Heft 12 v. 17.12.2015

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 882,78 € für das Jahr 2016 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2016:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 882 €erhöhter allgemeiner Grundbetrag (wenn der Verpflichtete keine Sonderzahlungen erhält; § 291a Abs 2 Z 1 EO): monatlich 1.029 €

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