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VwGH erneut: Wirtschaftliches Eigentum nur unter strengen Voraussetzungen

SteuerrechtRdW 2015/633RdW 2015, 744 Heft 11 v. 17.11.2015

Erneut hat der VwGH ausgesprochen, dass es ein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen gibt. Dabei ist insb auf die Chance der Wertsteigerung und die Gefahr des Wertverlustes abzustellen. - VwGH 30. 9. 2015, 2012/15/0180.

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