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Schadenersatzanspruch von GmbH-Gläubigern gegen Geschäftsführer

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2015/599RdW 2015, 713 Heft 11 v. 17.11.2015

ABGB: §§ 1293, § 1311

StGB: § 156

Die Kridabestimmungen des StGB sind Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger. Sowohl die Altgläubiger als auch die Neugläubiger einer GmbH können gegen deren Geschäftsführer Schadenersatzansprüche gegen den GmbH-Geschäftsführer geltend machen, die ihnen infolge betrügerischer Krida durch den Geschäftsführer entstanden sind.

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