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VwGH: Kein verdecktes Stammkapital wegen zu geringer Kapitalausstattung

SteuerrechtRdW 2015/574RdW 2015, 669 Heft 10 v. 19.10.2015

Betriebswirtschaftlich gibt es kein gebotenes Mindest-Eigenkapital. Daher kann aus dem Umstand einer niedrigen Kapitalausstattung der GmbH im Verhältnis zu den hohen stillen Einlagen steuerlich nicht auf verdecktes Stammkapital geschlossen werden. - VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0234.

Investoren errichteten und betrieben ein Hotelprojekt in der Rechtsform einer GmbH & atypisch stille Gesellschafter.

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