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Besicherung eines fremden Kredits - Schutz nach KSchG?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2015/546RdW 2015, 641 Heft 10 v. 19.10.2015

KSchG: §§ 25c, 25d

Die höchstgerichtliche Rsp, wonach eine analoge Anwendung der §§ 25c, 25d KSchG (Aufklärung bei Interzession, richterliches Mäßigungsrecht) auf Pfandbesteller nicht in Betracht kommt, ist jedenfalls auch auf bloß Verbotsberechtigte zu übertragen. Diese tragen - anders als der Pfandbesteller - nicht (einmal) das Risiko des Verlusts des Eigentums.

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