Der ermäßigte MwSt-Steuersatz nach § 10 Abs 2 Z 4 UStG 1994 begünstigt Wohnzwecke. Bei der Erhaltung/Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (wie auch bei der Wohnungsvermietung) kommt der ermäßigte Steuersatz daher insoweit nicht zu Anwendung, als Garagen betroffen sind.