Seit 13. 6. 2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 1 - kurz VRUG - in Kraft. Durch dieses wurden die im österreichischen Rechtsbestand notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2 (in der Folge VRRL) im KSchG und ABGB vorgenommen und ein neues Gesetz, das FAGG, 3 geschaffen. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.