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VwGH zur Zuschreibung nach Beteiligungseinbringung

SteuerrechtRdW 2014/475RdW 2014, 432 Heft 7 v. 16.7.2014

Wurde eine Beteiligung nach Art III UmgrStG eingebracht, so ist der Teilwert bei der Einbringung (und nicht der seinerzeitige Anschaffungswert beim Einbringenden) die Obergrenze für die Zuschreibung nach § 6 Z 13 EStG.

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