Nach den viel diskutierten Urteilen in den Rs Pfleiderer und Donau Chemie, die das Akteneinsichtsrecht auf nationaler Ebene zum Thema hatten, äußerte sich der EuGH neulich in der Rs EnBW zum Akteneinsichtsrecht auf Grundlage unionsrechtlicher Vorschriften. Im Mittelpunkt der genannten Entscheidungen stehen zwei widerstreitende Interessen, die der öffentlichen und der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. In EnBW revidierte der EuGH das Urteil des Erstgerichts und sorgt so für Rückendeckung der Kommission, die sich seit jeher für den Schutz von Kronzeugendokumenten vor Einsicht Dritter einsetzt.