Nach der neueren Rechtsprechung des VwGH ist der Begriff "Arbeitgeber" in der 183-Tage-Klausel von Doppelbesteuerungsabkommen (Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen) im Sinne eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen (vgl RdW 2013/490, 493). Dadurch ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen, auf die das BMF mit einem aktuellen Erlass näher eingeht. Erlass des BMF 12. 6. 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, BMF-AV 102/2014.