Der Beitrag untersucht die Anrechnung von Teilzahlungen in der Insolvenz-Entgeltsicherung. Dazu enthält das IESG gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht Besonderheiten. Ausgehend von der Rsp des EuGH zur Insolvenz-Richtlinie1 untersucht der Autor die Rsp des OGH. Diese würdigt zwar die Entscheidung Regeling, doch ist dem OGH die Rs Barsotti offenbar unbekannt, wodurch er diametral zum EuGH entscheidet und damit ein EU-widriges Ergebnis erzielt.