BVergG 2006: § 320 Abs 1 Z 2, § 331 Abs 1
VwGH 26. 2. 2014, 2011/04/0134
Die Antragslegitimation im Vergabekontrollverfahren setzt voraus, dass dem Antragsteller durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden droht (§§ 320 Abs 1 Z 2, 331 Abs 1 BVergG). Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der Antragsteller die ausgeschriebene Leistung (hier: Eisenbahnverkehrsdienstleistungen) nicht vollständig erbringen kann, weil er erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: mehrere Monate nach Vertragsabschluss) seine Tätigkeit aufnimmt.