CMR: Art 11, Art 17
Klarstellung der Rechtslage
Ist die durch die (hier rumänischen) Zollbehörden erfolgte Beschlagnahme und der Verkauf der beschlagnahmten Ware ua darauf zurückzuführen, dass der Frachtführer weisungswidrig und (hinsichtlich der Empfängerin) unrichtig den Frachtbrief ausgestellt hat, haftet der Frachtführer für diesen Verlust der Ware.