Im Zusammenhang mit der Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte" an ausländische Absolventen einer inländischen Hochschule hat der VwGH kürzlich klargestellt, dass die absolvierte Hochschulausbildung nicht in einem Fachbereich erfolgt sein muss, der iZm der vorgesehenen Tätigkeit steht. Das Gesetz stellt nur darauf ab, dass die beabsichtigte Beschäftigung dem Ausbildungsniveau des Ausländers entsprechen muss. VwGH 20. 2. 2014, 2013/09/0166.