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Verbraucherkredit: Erkundigungspflichten der Bank

WirtschaftsrechtDr. Georg WeisselRdW 2014/205RdW 2014, 176 Heft 4 v. 17.4.2014

Die Verbraucherkreditrichtlinie11RL 2008/48/EG , nachfolgend RL. ist eine Maßnahme gegen die Überschuldung der privaten Haushalte.22 Rott, Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie 2008/48/EG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht, WM 2008, 1104 (1105); Weissel, Der durch § 7 VKrG zivilrechtlich verschaffte Schutz - Rechtswohltat oder Irrweg? ZFR 2012, 208 (208); Foglar-Deinhardstein, Die Bonitätsprüfung beim Verbraucherkredit (2013) Rz 36, 49 (auch FN 62). Nach ihrem Art 8 haben alle Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten, dass jeder Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrages mit einem Verbraucher dessen Kreditwürdigkeit anhand ausreichender Informationen bewertet, die er ggf bei ihm selbst oder erforderlichenfalls anhand von Auskünften aus den infrage kommenden Datenbanken einholt. In Erwägungsgrund 26 ist erläutert, dass sie dafür verantwortlich sein sollen, in jedem Einzelfall die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Das führt zur Frage, wie der österreichische Gesetzgeber die Vorgaben des Richtliniengebers umgesetzt hat und wie die betreffenden Bestimmungen zu verstehen sind.

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