Der OGH (9 Ob 21/13y) hatte kürzlich die Frage zu beantworten, inwiefern bei einer Betriebseinstellung dennoch ein Ausgleichsanspruch bestehen kann. Einige Fragen wurden geklärt, einige sind noch offen.
1. Anspruchsvoraussetzung
Die Oberlandesgerichte beurteilten die Frage des Ausgleichsanspruchs bei Betriebseinstellung bis dato unterschiedlich.1