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VKS Wien: Strenge Bindung des Auftraggebers an die eigenen Ausschreibungsunterlagen

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2014/112RdW 2014, 78 Heft 2 v. 17.2.2014

BVergG 2006: §§ 19, 123

Legt eine Ausschreibungsunterlage fest, dass Leistungen von einem Ingenieurkonsulenten zu erbringen sind, sind Angebote von Ingenieurbüros auszuscheiden, selbst wenn diese gewerberechtlich befugt wären, die Leistung zu erbringen.

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